Bei econsumer.gov können Sie internationale Schwindel melden und sich über weitere Massnahmen zur Betrugsbekämpfung informieren. Ihre Beschwerden helfen Verbraucherschutzbehörden weltweit Trends zu erkennen und zusammenzuarbeiten, um internationale Schwindel zu verhindern.
Heute unterstützen Verbraucherschutzbehörden und ICPEN-Mitglieder in mehr als 65 Ländern econsumer.gov. Um auf die Herausforderungen von Internetbetrügereien zu reagieren und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, wurde econsumer.gov im April 2001 als Initiative des International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) ins Leben gerufen, um grenzüberschreitende Beschwerden des Onlinehandels zu sammeln und auszutauschen.
Das Projekt besteht aus zwei Bereichen:
- Eine öffentlich zugängliche Webseite, auf der Verbraucher grenzüberschreitende Beschwerden einreichen können. Diese ist zur Zeit auf Englisch, Französisch, Deutsch, Koreanisch, Japanisch, Polnisch, Spanisch, Portugiesisch, und Türkisch verfügbar.
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- Eine gesicherte econsumer.gov Webseite, die es Vollzugsbehörden weltweit ermöglicht, auf Verbraucherbeschwerden und andere Informationen zu Untersuchungen zuzugreifen und diese zu teilen. Die gesicherte Webseite wird von der Consumer Sentinel Nework Platform der US Bundeshandelskommission (U.S. Federal Trade Commission) gehostet.
Kontaktieren Sie Uns
Kontaktieren Sie uns für Fragen zur Webseite, Rückmeldungen oder um Ihre Verbraucherbeschwerde zu aktualisieren (bitte Referenznummer angeben). Wir schätzen Ihre Fragen und Rückmeldungen zu unserer Seite. Angesichts des Umfangs der erhaltenen E-Mails können wir keine individualisierte Antwort garantieren. Bitte beachten Sie, dass wir Verbraucherbeschwerden an diese Adresse nicht bearbeiten werden (ausser Aktualisierungen von früheren Beschwerden). Um eine Verbraucherbeschwerde einzureichen, benutzen Sie bitte das Beschwerdeformular: http://www.econsumer.gov/de/FileAComplaint. Bitte beachten Sie weiter, dass wir keinen an diese Adresse weitergeleiteten Spam bearbeiten; Sie können solche Informationen allenfalls einer inländisch zuständigen Behörde mitteilen.